Montag, 6. September 2010
     
 
AGB`s und Beförderungsbedingungen PDF Drucken E-Mail

Es freut uns, daß Sie sich bei unserem lizenzsiertem Luftfahrtunternehmen für eine Ballonfahrt entschieden haben.
Damit aus dieser  "mutigen" Entscheidung auch ein richtiges Vergnügen wird, möchte ich im Folgendem noch einige Hinweise  für diese sportliche Veranstaltung geben: Unsere Piloten sind langjährig erfahrene Leute, die nur eines im Sinne haben, nämlich unsere Gäste wohlbehalten zurückzubringen. Darum akzeptieren Sie bitte deren Entscheidungen und Anweisungen.
Da der Heißluftballon ein riesiges  " Ding " ist, sind wir auf Ihre Hilfe beim Auf - und -Abbau angewiesen. Wir versuchen Sie dabei entsprechend Ihrer augenscheinlichen körperlichen Konstitution einzusetzen. Sollten Sie jedoch dazu nicht in der Lage sein, teilen Sie es bitte dem Piloten mit. Vielleicht kann dann einer Ihrer Begleiter ein wenig mit zupacken.
Wie bei jeder sportlichen Tätigkeit kommt es auch hier auf die richtige Einstellung und Kleidung an, - darum jetzt die wichtigsten Punkte:

1.Mit Abschluss des Beförderungsvertrages bzw. Erwerb eines Fahrscheines/Tickets erhält der Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon von AEROPARTNER Cityballooning mit einer Fahrdauer von ca. 60 - 90 Minuten. Der Fahrpreis ist bei Übergabe des Tickets fällig. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten Dauer als vertragsmäßig durchgeführt.
Bei noch geringerer Fahrzeit wird der Preis auf Wunsch anteilig erstattet.
Sollte nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart sein, gilt Magdeburg als Startort

2. Bei Ausgabe eines Fahrscheines/Tickets hat dieser eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausgabedatum . Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Pkt. 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

3.Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz -, Kreislauf - und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden.
Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab.
Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Natürlich können die Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen mitfahren, der durch die Eltern ausdrücklich autorisiert ist !  Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem Fahrschein. Bitte beachten Sie, dass wir die Autorisierung vor Ort  nicht prüfen können und lassen Sie uns das eventuell im Vorfeld klären.

4. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen, auch wenn diese für Sie nicht immer gleich verständlich erscheinen. Sie dienen ausschließlich Ihrem Wohl und der Tatsache, dass wir ja bald in die Luft wollen oder sicher landen möchten, also:

  • -Rauchen Sie nicht im Korb oder in dessen Nähe!
    -Steigen Sie erst ein , wenn der Pilot Sie dazu auffordert!
    -Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord!
    -Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Korb!
    -Berühren Sie keine Schläuche oder Leinen im Korb und spielen Sie nicht an irgendwelchen Hebeln -Halten Sie sich im Korb an den Halteschlaufen fest, - nicht außen!
    -Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt !
    -Vor - und während der Fahrt besteht auch für den Fahrgast Alkoholverbot. Angetrunkenen- oder unter Drogeneinfluß stehenden Personen wird die Beförderung ersatzlos verweigert.
    -Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

5. Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Wir bauen den Ballon gemeinsam auf und -ab.
Der Fahrgast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche Sachen trägt. Dazu gehört vor allen Dingen Kleidung, die der Jahreszeit und dem Anlass entspricht (Es ist oben nicht kälter als unten !! ) sowie auch feste geschlossene Schnürschuhe (keine Absätze! Das sind unsere minimalen Sicherheitsanforderungen). Bei unsachgemäßem Schuhwerk kann der Pilot die Mitnahme des Fahrgastes ersatzlos verwehren. Also Männer, ...Krawatten ab! (Auch für Frauen haben sich lange, locker sitzende Hosen bewährt.)

6. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Fotoapparate sollten entweder in einer gepolsterten Tasche mitgenommen werden oder besser noch in der Kleidung stoßsicher verstaubar sein. 
Ferngläser sind nicht nötig, wir fahren normalerweise in Höhen , wo man mit einfachen Sehhilfen noch etwas erkennen kann.

7. Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Fahrscheines mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung. Bedenken Sie, dass wir in der Zeit von Mai bis September mehrere Wochen Vorlauf brauchen.   Am Starttag setzt sich der Passagier eine Stunde(!!!) vor dem verabredeten Termin mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung , damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder  abgesagt werden kann.  ( sollte wegen längerer Anfahrtswege diese Stunde nicht reichen, müsste er entsprechend früher anrufen, max 2 Std vorher ). 
Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Start sind ausgeschlossen.

8. Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24 Stunden ( für Wochenendtermine bis Freitags 16:00Uhr ) vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen.
Wir treffen uns immer an dem bei der Reservierung vereinbarten Treffpunkt und fahren dann gemeinsam mit dem Ballon- Fahrzeug zum Startplatz, der operativ am Starttag nach der Windrichtung ausgesucht wird. Begleitpersonen können uns mit ihrem Auto folgen.
Nach ca. 4 Stunden sind wir dann wieder an unserem Ausgangspunkt zurück, wo Sie den "Untengebliebenen" viel Fragen beantworten müssen.
Bitte seien Sie pünktlich. Die Startzeit läßt sich nicht beliebig nach hinten verschieben !!
Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein/Ticket ersatzlos.

9. Die Bezahlung für ausgegebene Fahrscheine hat bis spätestens zur Terminvergabe zu erfolgen.

10. Bei Rückgabe des Fahrscheines werden folgende Kosten berechnet:

-bis 30. Kalendertag nach Ausgabedatum des Fahrscheines entstehen keine Kosten
-ab dem 31. Kalendertag nach Ausgabedatum des Fahrscheines 30% des Fahrpreises
-ab dem 3. Monat nach Ausgabedatum zuzüglich 8 % des Fahrpreises für jeden angefangenen Monat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag bzw. Erwerb von Fahrscheinen entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist Magdeburg.

Magdeburg, 2009

 

 
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